Arbeitszeugnis-Noten

Zwischen Recht, Realität und Wirkung

Kaum ein anderes Thema im Arbeitszeugnis sorgt für so viel Diskussion wie die Notenbewertung. Denn anders als in der Schule stehen hier nicht Zahlen auf dem Papier, sondern Formulierungen, die in Nuancen über berufliche Chancen entscheiden können.
Ein einziges Wort kann den Unterschied machen zwischen „sehr gut“ und „befriedigend“. Und genau darin liegt die Kunst – und die Verantwortung – bei der Zeugniserstellung.

Wie viele Noten braucht ein Arbeitszeugnis überhaupt?

In der klassischen Zeugnisliteratur finden sich bis zu sechs Notenstufen, die sich an der deutschen Schulskala orientieren – von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). In der Praxis werden heute meist nur noch die Noten 1 bis 4, selten 5, verwendet.

Wir in der Zeugnisfabrik schließen uns bewusst dieser modernen Praxis an. Denn unterhalb der Note 4 verliert die Differenzierung an Sinn und beginnt, das Wohlwollensgebot zu verletzen, das für alle Zeugnisse verbindlich ist.

Ein Zeugnis, das durchgängig in Noten 3 und 4 formuliert ist, kennzeichnet bereits deutlich eine unterdurchschnittliche Leistung. Eine zusätzliche Abstufung in Note 5 wäre sprachlich kaum noch wohlwollend formulierbar noch dazu rechtlich heikel.

Nur „sprachlich wohlwollend klingend“ ist nicht dasselbe wie wohlwollend. Darum verzichten wir bewusst auf Note 5-Formulierungen in unseren Texten.

Rechtsprechung vs. gelebte Realität

Fragen Sie fünf Fachleute – eine Juristin, einen Personaler, eine Führungskraft, eine Bewerbungsberaterin, einen Betriebsrat und Sie werden sechs Meinungen hören.

Die Rechtsprechung sagt eindeutig:

Die Note 3 („befriedigend“) gilt als juristischer Durchschnitt.

Das bedeutet:

  • Wer besser als Note 3 bewertet werden möchte, muss dies mit Fakten belegen können.
  • Wer schlechter als Note 3 bewerten will, muss ebenfalls nachweisbare Gründe vorbringen können.

Soweit die Theorie. In der gelebten Praxis aber ist die Note 2 längst der tatsächliche Durchschnitt. Zahlreiche Studien zeigen: Mehr als die Hälfte aller deutschen Arbeitszeugnisse – manche Quellen sprechen von über 80 Prozent – sind in Note 2 oder besser formuliert. Zwischen juristischer Norm und praktischer Wirklichkeit spannt sich ein Bogen, den Zeugnisschreibende täglich austarieren müssen.

Unsere Haltung – zwischen Fairness und Realität

Wir sehen in diesem Widerspruch keinen Widerspruch, sondern eine Aufgabe. Denn Zeugnisse sind immer individuelle Dokumente, keine mathematischen Tabellen.

Wir orientieren uns an der Realität und finden in jedem Einzelfall eine Lösung, die gerecht, wertschätzend und rechtssicher ist. Gerade bei durchschnittlichen oder schwächeren Bewertungen braucht es sprachliches Feingefühl. Ein zu hartes Urteil widerspricht der Fürsorgepflicht. Ein zu weiches Urteil verliert an Glaubwürdigkeit.

Nur so entsteht ein Zeugnis, das weder schönfärbt noch herabsetzt, sondern menschlich fair bleibt.

Die Notenskala im Arbeitszeugnis

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die klassische Notenskala und die heutige Lesart im Recruiting-Kontext unterscheiden.

FormulierungRechtsprechung (Note)Gelebte Praxis / Interpretation
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit1 – sehr gutNote 1 – Leistungsträger*in
stets zu unserer vollen Zufriedenheit2 – gutNote 2 – gute/r Mitarbeiter*in
stets zu unserer Zufriedenheit oder zu unserer vollen Zufriedenheit3 – befriedigend (juristischer Durchschnitt)Note 3 – tendenziell unterdurchschnittlich
zu unserer Zufriedenheit4 – ausreichendNote 4 – nicht zufriedenstellend („Malperformer“)
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit5 – mangelhaftIn der Praxis kaum mehr verwendbar – gilt als Verstoß gegen das Wohlwollensprinzip

Zeugnisse in Note 5 kommen bei uns nicht zur Anwendung. Sie sind selten, rechtlich riskant und in ihrer Wirkung kontraproduktiv.

Wann ist ein Zeugnis wirklich gut – und wann nicht?

Nicht die Note allein entscheidet über Qualität, sondern der Gesamteindruck.

Ein gutes Zeugnis erkennt man daran, dass:

  • es ein stimmiges Gesamtbild vermittelt,
  • die beurteilte Person sich darin wiederfindet,
  • der Text individuell und vollständig ist,
  • die Bewertung nachvollziehbar und sprachlich konsistent bleibt,
  • die Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswunsch) harmonisch integriert ist,
  • und beim Lesen ein authentischer Eindruck der Persönlichkeit entsteht

Ein schlechtes Zeugnis dagegen erkennt man sofort:

  • Es besteht aus reinen Textbausteinen.
  • Es wirkt sprachlich leer, mechanisch, unpersönlich.
  • Wichtige Bewertungskriterien fehlen oder widersprechen sich.
  • Die Schlussformel klingt lieblos oder distanziert.
  • Zwischen den Zeilen steht: „Routine“ statt Respekt.“

Ein gutes Zeugnis liest man, ein schlechtes überfliegt man. Das eine bleibt im Gedächtnis, das andere im Zweifel.

Warum die Zeugnissprache keine Geheimsprache ist

Oft wird behauptet, die Zeugnissprache sei ein System von „Codes“. Das stimmt nur bedingt. Die meisten Formulierungen haben sich aus jahrzehntelanger Praxis entwickelt, als Versuch, Leistung wohlwollend, aber differenziert auszudrücken.

Ein moderner Zeugnistext braucht keine versteckten Botschaften. Er braucht Klarheit, Präzision und Haltung. Denn Personalverantwortliche lesen längst jenseits der alten „Zufriedenheitsformeln“ sie achten auf Authentizität, Stil und innere Logik.

Darum gilt: Zeugnissprache ist keine Geheimsprache. Sie ist eine eigene Textform mit Regeln, aber ohne Tricks.

Zwischen Wohlwollen, Wahrheit und Wirkung

Noten im Arbeitszeugnis sind das Ergebnis eines Balanceakts zwischen Recht, Realität und Respekt. Ein Zeugnis darf ehrlich sein, ohne zu verletzen. Es darf wertschätzend sein, ohne zu beschönigen.

In der Zeugnisfabrik achten wir darauf, dass jede Bewertung, ob Note 1 oder Note 4 sprachlich stimmig, vertretbar und menschlich fair bleibt.

Denn das Ziel ist nicht, Noten zu verteilen, sondern Menschen fair zu beurteilen – mit Respekt, Differenzierung und Verantwortung.