Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Was gehört in ein qualifiziertes Zeugnis?

Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Grundlagen und Hintergründe zum Bereich Arbeits­zeugnis.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein Dokument, welches die Laufbahn und die Tätigkeiten eines Mitarbeiters während seiner Unternehmenszugehörigkeit be­schreibt und den Mitarbeiter bewertet.

Das Wort „qualifiziert“ bedeutet also nicht mehr und nicht weniger als „bewertet“. Es bedeutet NICHT - wie häufig fälsch­licher­weise angenommen - „sehr gut“ oder „gut“.


So ist ein befriedigendes oder ausreichendes Arbeitszeugnis ebenfalls ein „qualifiziertes“ Arbeitszeugnis, weil darin der Mitarbeiter bewertet wird.

Ein paar Fakten:

  • Überschrift

    Über einem qualifizierten Zeugnis steht die Überschrift Zeugnis oder Arbeitszeugnis, in selbsterklärenden Sonderfällen Praktikumszeugnis, Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis, Vorläufiges Zeugnis.
  • Einfaches Arbeitszeugnis

    Es gibt neben den „qualifizierten Arbeitszeugnissen“ auch „einfache Arbeitszeugnisse“ – in Letzteren wird auf die Bewer­tung verzichtet. Ein einfaches Zeugnis ist also nichts weiter als ein Tätigkeitsnachweis.

  • Rechtsanspruch

    In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Arbeits­zeugnis, wenn ein Arbeits­verhält­nis endet, egal, wie es endet und wie lange es gedauert hat, ob ein schriftlicher oder nur ein münd­licher Vertrag bestand.
  • Frist

    Dieser Anspruch endet immer an einem 31. Dezember, drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem das Arbeits­verhält­nis endete. Dieser Rechtsanspruch wird – anders als bei einem Aus­bildungs­zeugnis – als Holschuld des Arbeitnehmers verstanden, korres­pon­dierend zu dieser langen Frist. Das Ausbildungs­zeugnis – zeitnah zum Ende der Ausbildung – ist hingegen eine Bring­schuld des Arbeit­gebers.

Automatisierte Zeugniserstellung versus individuelle Erstellung

Wir erleben eine tiefe Spaltung in Deutschland: Sehr viele Arbeitgeber betrachten die Erstellung von Zeugnissen als lästige Pflichtübung.

Sie verwenden Software-Programme, die auf Knopfdruck angeblich schnell rechtssichere Zeugnisse liefern.
Ergebnis: Zeugnisse ohne Aussagekraft, die nicht zum Lesen einladen.


Auf der anderen Seite gibt es professionelle Zeugnisschreiber wie uns, die täglich unter Beweis stellen, dass man aussagekräftige und mitarbeiterwertschätzende Zeugnisse tatsächlich schreiben kann. Und das sogar finanzierbar.

Disclaimer:
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen das wir keine Rechtsberatung durchführen.
Wir sind Ghost-Writer und erklären und beschreiben die Realität der Arbeitszeugniswelt aus der Sicht unserer praktischen Erfahrungen aus den letzten zwei Jahrzehnten.

Wir sind keine Juristen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung juristischer Fragen an einen Fachanwalt.