Noten im Arbeitszeugnis

Wie viele Noten werden gebraucht?

In der gängigen deutschen Zeugnisliteratur finden sich bis zu 6 Noten, welche das deutsche Schulsystem reflektieren: Von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend.
Die meisten Autoren beschränken sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen auf die Noten 1 bis 5 – und bislang (noch) recht wenige verzichten auch auf die Note 5 und belassen es bei der 4 als der schlechtesten Note im Arbeitszeugnis.

Wir schließen uns als Zeugnisschreiber dieser letztgenannten Gruppe an. Warum?

  • Wenn ein Mitarbeiter ein Zeugnis bekommt, in welchem er durch 3er- und 4er-Bewertungen als Malperformer identifiziert wird, ist eine noch weiter differenzierende Bewertung der Unterdurchschnittlichkeit unnötig.
  • Unsere Zeugnisagentur – die Zeugnisfabrik – wertet die meisten Formulierungen der Note 5 als Verletzung des Wohlwollensgebotes.
  • Solange mehr als 75% der Zeugnisse in Deutschland mindestens in Note 2 formuliert werden, brauchen wir darunter höchstens noch zwei weitere Noten.

Wo liegt der Notendurchschnitt?

Uneinige Experten

Fragen Sie mehrere Experten: einen Juristen, einen Recruiter, einen Personalchef, eine Führungskraft, einen Betriebsrat, den Autor eines Fachbuchs – Sie werden kein einheitliches Meinungsbild erhalten!
Fragen Sie zwei Experten – und Sie bekommen drei Antworten!

Die Arbeitsgerichte urteilen dazu folgendermaßen:

  1. Die Note 3 ist Durchschnitt.
    Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt sie als Durchschnittsnote im Arbeitszeugnis.
  2. Will der Arbeitnehmer besser bewertet werden, dann muss dieser das mit juristisch belastbaren Fakten belegen.
  3. Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss jener das mit Fakten belegen.

Die Realität sieht anders aus:

Die Note 2 ist der gelebte Durchschnitt – mehr als drei Viertel aller deutschen Arbeitszeugnisse sind in Note 2 oder besser formuliert. Manche Quellen sprechen sogar von mehr als 85%!

Unsere Antwort als Zeugnisschreiber:

Wir stehen gerade bei den durchschnittlich und schlechter bewerteten Mitarbeitern vor einer Herausforderung.

Hier kristallisiert sich dieser Widerspruch zwischen Rechtsprechung und Praxis am deutlichsten.


Wir orientieren uns näher an der Realität und erarbeiten in jedem Einzelfall die ebenso gerecht werdende wie wertschätzende Lösung.
Das gelingt bestmöglich, wenn die Führungskraft den Beurteilungsbogen sorgfältig ausfüllt.


„Wir orientieren uns nah an der Realität und erarbeiten in jedem Einzelfall die ebenso gerecht werdende wie wertschätzende Lösung.“


Die Noten im Zeugnis und deren Bedeutung

Gegenüberstellung der überlieferten Notenskala und der beobachteten heutigen Praxis anhand der allseits bekannten Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“.

Übersicht Notenskala

  Formulierung   Rechtsprechung   Heute gelebte Praxis
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit Note 1 (= sehr gut) Note 1 (Leistungsträger)
stets zu unserer vollen Zufriedenheit Note 2 (= gut) Note 2 (Guter Mitarbeiter)
stets zu unserer Zufriedenheit        oder
zu unserer vollen Zufriedenheit
Note 3 (= befriedigend, zufriedenstellend, Durchschnittsnote) Note 3 (Unterdurchschnittlicher Mitarbeiter)
zu unserer Zufriedenheit Note 4 (= ausreichend) Note 4 (Malperformer, nicht zufriedenstellend, entspricht der früheren Note 5)
**)
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit Note 5 (= mangelhaft, nicht zufrieden­stellend)
*)
(siehe oben "Note 4")

 *) Zeugnisformulierungen in Note 5 sind in der Zeugnisfabrik in den uns zur Einschätzung vorgelegten Zeugnissen seit mehr als zehn Jahren nicht mehr beobachtet worden. Viele dieser Formulierungen werden von uns als unvereinbar mit dem Wohlwollensprinzip gewertet und kommen in der Zeugnisfabrik grundsätzlich nicht zur Anwendung.

**) Die Note 4 wird von uns im Regelfall durch die Zeugnistechnik "Lautes Schweigen" dargestellt. Die Note 4 wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausformuliert, nachdem wir ihn auf die Notwendigkeit des Vorliegens juristisch belastbarer Fakten hingewiesen haben.


Wann ist ein Zeugnis gut oder schlecht?

Und was sind die besten Zeugnisse?

Als erstes zählt immer der Gesamteindruck des Zeugnisses …
… bevor man es im Detail unter die Lupe nimmt!


Ein gutes Zeugnis sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Gesamteindruck muss stimmen.
  • Der Mitarbeiter erkennt sich in dem Zeugnis wieder.
  • Das Zeugnis ist individuell geschrieben.
  • Der Bewertungsteil ist vollständig und alle Kriterien wurden berücksichtigt.
  • Die „zusammenfassende Beurteilung“ ist mindestens in Note 2 formuliert.
  • Das Zeugnis beinhaltet Hinweise auf besondere Erfolge, Leistungen, Fähigkeiten, Stärken etc.
  • Die Schlussformulierung – der Schlussakkord – ist vollständig und enthält sowohl eine fundierte Bedauernsformel (Endzeugnis) wie auch eine Dankes- und Zukunftswunschformel (Endzeugnis und Zwischenzeugnis).

Woran erkennt man ein schlechtes Zeugnis?

  • Ist der Gesamteindruck stimmig oder nicht?
  • Wimmelt es nur so von „stets“ und „jederzeit“ im Zeugnis?
  • Erkennt man den Mitarbeiter und seine Tätigkeiten wieder oder nicht?
  • Wurden alle üblichen Beurteilungskriterien berücksichtigt? Fehlen welche?
  • Besteht der Bewertungsteil aus lauter aneinander gereihten Textbausteinen?
  • Beginnen die meisten Sätze mit dem Namen des Mitarbeiters oder mit dem entsprechenden Pronomen Er oder Sie?
  • Ist die „zusammenfassende Beurteilung“ schlechter als in Note 2 formuliert?
  • Fehlen Hinweise auf besondere Erfolge, Leistungen, Fähigkeiten, Stärken etc.?
  • Ist der Schlussakkord unvollständig? Fehlt (im Endzeugnis) das Bedauern?
  • Wirkt die Schlussformulierung eher lapidar, farblos, holprig, oder stereotyp?
  • Sind Zeugniscodes erkennbar?

Zeugnisse aus der Zeugnisfabrik haben folgende Charakteristika:

  • Der Gesamteindruck ist rund und schlüssig.
  • Beim Lesen lassen sich sowohl der Job als auch die Person visualisieren.
  • Die vorgegebenen Noten werden zeugnissprachlich umgesetzt.
  • Die Formulierungen sind individuell.
  • Besondere Leistungen, Erfolge, Fähigkeiten, Stärken etc. werden hervorgehoben.
  • Das Zeugnis ist vollständig, im Bewertungsteil wie auch im Schlussakkord.
  • Die Schlussformulierung ist wohlwollend, persönlich und wertschätzend.