Was unsere Kunden häufig wissen möchten:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei Privatkunden ist eine vorherige Prüfung des Sachverhalts zur Bestimmung des Arbeitsaufwands unbedingt nötig. Bei Firmenkunden gilt es zu
erörtern, welche Art Zeugnis Sie benötigen und wie der Zeugniserstellungsprozess in Ihrem Unternehmen abläuft bzw. ablaufen soll.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie umfassend und stehen Ihnen bei der Implementierung eines Arbeitszeugnismanagements zur Verfügung und stimmen gemeinsam mit Ihnen Aufwand und Honorar
ab.
Ein Arbeitszeugnis wird ausgestellt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet oder das Ende absehbar ist. Wer sein Arbeitsverhältnis aufkündigt, sollte zeitnah ein Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber
einfordern. Das Arbeitszeugnis hat für künftige Bewerbungen eine große Bedeutung, daher ist es ratsam, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber erstellen zu lassen.
Dieses informiert den zukünftigen Arbeitgeber darüber, wo man gearbeitet hat, und ist ein Leistungsnachweis mit Hinweisen zu Motivation, Fähigkeiten und erworbenen Fachkenntnissen. Damit ist es
ein unverzichtbares Dokument in den Bewerbungsunterlagen, welches nicht nur belegt, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat, sondern auch Rückschlüsse auf Verhalten und Arbeitsleistung
erlaubt.
Eine Zwischenbeurteilung kann ausgestellt werden, wenn ein Vorgesetzten- und oder Positionswechsel stattfindet oder eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch beispielsweise Elternzeit
oder Sabattical geplant ist. Oft wird in diesen Fällen ein Zwischenzeugnis ausgestellt.
Auch auf Wunsch des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Unser Rat: Fordern Sie unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung immer ein Arbeitszeugnis und in o.g. Fällen ein Zwischenzeugnis an.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in Deutschland durch §109 Gewerbeordnung und §630 BGB -Pflicht zur Zeugniserteilung- klar geregelt.
§109 macht deutlich, dass
(1) der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis hat. Das Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit
(einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Arbeitszeugnis)
erstrecken.
(2) Das Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem
Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Arbeitszeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Die Rechtsprechung behandelt die Erstellung bzw. den Anspruch als Holschuld des Arbeitnehmers. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verfällt am Ende des dritten Jahres nach Ausscheiden aus dem
Arbeitsverhältnis.
Auch eine kurze Beschäftigungsdauer hat keinen Einfluss auf diesen Anspruch, sofern eine Beurteilung der fachlichen und persönlichen Fähigkeiten möglich erscheint.
Grundsätzlich kann man ein Arbeitszeugnis selbst verfassen. Wichtig ist natürlich, sich mit dem Arbeitgeber abzustimmen, damit er das Arbeitszeugnis nach der Erstellung auch unterschreibt. Oft
wird man sogar vom Arbeitgeber darum gebeten, sein Arbeitszeugnis selbst zu verfassen. Wir wissen aus unserer täglichen Erfahrung, wie tückisch die Botschaften in einem Arbeitszeugnis sein
können. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, muss man die Zeugnissprache gut kennen und anwenden können. Sonst besteht die Gefahr, dass man sich selbst aus Versehen ein zu schlechtes oder
unglaubwürdiges Zeugnis ausstellt.
Wenn man einen eigenen Zeugnisentwurf vorlegen darf, erhält man damit die einmalige Chance, das Arbeitszeugnis genauso zu formulieren, wie es für die eigene berufliche Laufbahn optimal wäre.
Viele Formulierungen in Arbeitszeugnissen können direkt mit bestimmten Noten in Verbindung gebracht werden. Die häufigste Vorgehensweise ist die Verwendung von Verstärkern wie „stets“ und dessen Synonyme, „sehr“, oder „in guter/bester Weise“, oder „in hohem/höchsten Maße“. Darüber hinaus gibt es noch weitere Techniken, die ein Zeugnis auf- bzw. abwerten können.
Sie haben von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber bereits ein Arbeitszeugnis oder auch ein Zwischenzeugnis erhalten und möchten nun sichergehen, dass Ihr Arbeitszeugnis Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten in fairer Weise gerecht wird. Gerne prüfen wir den Notenspiegel und den Inhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit bezüglich Ihrer Angaben.
Ja, aber...
Die Nachfrage bei unseren Kunden nach englischen Zeugnissen steigt. Selbstverständlich erstellen wir Ihr Arbeitszeugnis auch in englischer Sprache.
Es gilt allerdings einige Aspekte zu bedenken, bevor der Wunsch in die Tat umgesetzt werden sollte.
Die deutsche Zeugnisphilosophie und die juristischen Hintergründe der deutschen Zeugnissprache sind international wenig bekannt. Juristisch sind viele Fragen zum Arbeitszeugnis in Englisch noch
offen. International üblich sind Empfehlungsschreiben (Reference Letter), die wir auf der Grundlage
Ihrer Angaben ebenfalls erstellen.
Falls Sie ein Zeugnis in Englisch wünschen – unsere Empfehlung: Es wird immer auch ein korrespondierendes Zeugnis in deutscher Sprache geschrieben und im englischsprachigen Zeugnis darauf verwiesen, dass in Zweifelsfällen der deutsche Text gilt.
Ja, das machen wir.
Für Empfehlungsschreiben gelten andere Gepflogenheiten als für Arbeitszeugnisse. Dennoch gibt es naturgemäß etliche Gemeinsamkeiten. Empfehlungsschreiben sind nicht reguliert, daher können wir hier viel freier und persönlicher schreiben. Bei Referenz- oder Empfehlungsschreiben werden die wichtigsten Fähigkeiten und Kenntnisse für ein ganz bestimmtes Berufsfeld in den Vordergrund gerückt und verbessern in vielen Fällen die beruflichen Chancen.
In manchen Berufsfeldern ist ein Empfehlungsschreiben eine gute Wahl, zum Beispiel für Freelancer und freie Mitarbeiter sowie für Leiharbeitskräfte.
Ja, wir schreiben auch für Privatkunden Zeugnisse. Schicken Sie uns eine E-Mail, sprechen Sie uns an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Nach einem ersten Informationsaustausch können wir unseren Aufwand abschätzen und Ihnen ein Angebot machen.
Ja, die schreiben wir auch. Sowohl die Zeugnissprache als auch die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz und in Österreich gleichen denen in Deutschland. Es gibt einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Während ein einfaches Arbeitszeugnis nur die Tätigkeit und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses umfasst und somit eigentlich nur ein Tätigkeitsnachweis ist, enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis detaillierte Informationen zu Tätigkeiten und Kompetenzen des Arbeitnehmers sowie eine detaillierte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss laut gesetzlicher Vorgabe den gesamten beruflichen Werdegang innerhalb des Unternehmens widerspiegeln. Der Umfang des Textes orientiert sich grob an der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und umfasst meist ein bis zwei Seiten, kann aber auch länger sein.
Die meisten Arbeitszeugnisse folgen zudem einem allgemein üblichen strukturierten Aufbau, der heutzutage zumeist als Standard angesehen wird, obgleich es nirgendwo strikte Vorschriften bezüglich
Länge und Gliederung eines Zeugnisses gibt.
1. Die Überschrift (Zeugnis, Arbeitszeugnis, Dienstzeugnis, Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis, Ausbildungszeugnis…)
2. Die Einleitung
persönliche Daten des Arbeitnehmers und die aktuell bzw. zuletzt ausgeübte Position
im Abschlusszeugnis Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
im Zwischenzeugnis Eingrenzung des Beurteilungszeitraums
3. Der Unternehmenstext (sachlich-informative Vorstellung des Unternehmens, optional)
4. Die Beschreibung der Tätigkeit und ggf. des beruflichen Werdegangs im Unternehmen
zu empfehlen ist eine kurze Darstellung bisher durchlaufener Positionen (Eintritt bis aktuell)
Auflistung der Tätigkeiten in der aktuell ausgeübten Position
5. Leistungsbeurteilung (plus Führungsleistung bei disziplinarischen und/oder fachlichen Führungskräften sowie Projektleitern)
Damit das Arbeitszeugnis als vollständig gilt, sind alle Beurteilungskriterien zu berücksichtigen: Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung (Softskills und Belastbarkeit), Fachwissen und Weiterbildungsbereitschaft, Arbeitsweise, Erfolg (qualitativ, quantitativ und Zielerfüllung), ggf. Führungsleistung
6. Nennung besonderer Erfolge/Verdienste/Leistungen/Stärken (optional, aber bei längeren Beschäftigungsverhältnissen wichtig und zu empfehlen)
7. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
8. Verhaltensbeurteilung (persönliches/soziales Verhalten)
zu Internen, zu Externen und allgemein
9. Ausstellungsgrund für Zwischenzeugnis oder Endzeugnis
10. Schlussformulierung: Bedauern (nur im Endzeugnis), Dank und Zukunftswünsche (auch im Zwischenzeugnis)
11. Ort, Datum, Unterschrift
Firmenname mit vollständiger Firmierung und ggf. auch mit Anschrift, falls nicht bereits an anderer Stelle auf dem Template angegeben
Wir Zeugnisschreiber halten uns an übliche und weit verbreitete Konventionen, die nur zum Teil durch Gesetz und/oder höchstrichterliche Rechtsprechung geregelt sind. Arbeitszeugnisse sind Urkunden und sollten eine gewisse Form wahren. Dementsprechend halten wir die Beachtung folgender Gepflogenheiten für sinnvoll: