Was unsere Kunden häufig wissen möchten:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.
Es gilt zu erörtern, welche Art Zeugnis Sie benötigen und wie der Zeugniserstellungsprozess in Ihrem Unternehmen abläuft bzw. ablaufen soll.
Dann erst können wir unseren Aufwand und unser darauf basierendes Honorar benennen.
Ja, aber...
Die Nachfrage bei unseren Kunden nach englischen Zeugnissen steigt. Selbstverständlich erhalten Sie Ihr Arbeitszeugnis auch in englischer Sprache.
Es gilt allerdings einige Aspekte zu bedenken, bevor der Wunsch in die Tat umgesetzt werden sollte.
Arbeitszeugnisse nach deutschem Recht in englischer Sprache sind juristisch nicht definiert.
Mögliche Lösung: Es wird immer auch ein korrespondierendes Zeugnis in deutscher Sprache geschrieben und im englischsprachigen Zeugnis darauf verwiesen, dass in Zweifelsfällen der deutsche Text gilt. (Englisches Zeugnis)
Die deutsche Zeugnisphilosophie und die juristischen Hintergründe der deutschen Zeugnissprache sind international wenig bekannt. International üblich sind Empfehlungsschreiben (Reference Letter), die wir auf der Grundlage Ihrer Angaben ebenfalls erstellen.
Ja, das machen wir.
Für Empfehlungsschreiben gelten andere Gepflogenheiten als für Arbeitszeugnisse. Dennoch gibt es naturgemäß etliche Gemeinsamkeiten. Wir unterliegen aber nicht den juristischen Rahmenbedingungen des Arbeitszeugnisses und formulieren im Empfehlungsschreiben viel freier und persönlicher.
In manchen Berufsfeldern ist ein Empfehlungsschreiben eine gute Wahl, zum Beispiel für Freelancer und freie Mitarbeiter sowie für Leiharbeitskräfte.
Ja, wir schreiben auch für Privatkunden Zeugnisse. Schicken Sie uns eine E-Mail, sprechen Sie uns an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Nach einem ersten Informationsaustausch können wir unseren Aufwand abschätzen und Ihnen ein Angebot machen.
Ja, die schreiben wir auch. Sowohl die Zeugnissprache als auch die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz und in Österreich gleichen denen in Deutschland. Es gibt einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.