Im Zuge der Globalisierung gestalten immer mehr Menschen ihre Lebensplanung auf internationaler Ebene. So wächst auch die Nachfrage nach deutschen Arbeitszeugnissen in englischer
Sprache.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen diesen Service an.
Lassen Sie uns vorher einige Aspekte erläutern.
Arbeitszeugnisse nach deutschem Recht in englischer Sprache bewegen sich in einer gewissen Grauzone, was die Rechtsprechung angeht. Es gibt dazu derzeit mehr Fragen als juristisch geklärte Antworten. Aus unserer Sicht ist Pragmatismus gefragt, um auf einer rechtssicheren Seite zu bleiben.
Der Wunsch nach einem Zeugnis in Englisch oder sowohl in Deutsch als auch in Englisch hat in den letzten 15 Jahren rasant zugenommen - was ja angesichts der zunehmenden Globalisierung nicht verwundern sollte und ein völlig natürlicher und vorhersehbarer Umstand ist.
Unsere Empfehlung:
- Es wird ein korrespondierendes Zeugnis in deutscher Sprache geschrieben und im englischsprachigen Zeugnis darauf verwiesen (zB als Unterüberschrift), dass in Zweifelsfällen der
deutsche Text rechtsverbindlich ist.
- Wenn nur ein Zeugnis in Englisch gewünscht ist, ohne korrepondierende deutsche Version, dann sollte darauf verwiesen werden (zB als Unterüberschrift), dass es sich bei dem Dokument um ein "Employment Reference according to German labor law" handelt.
- Derzeit geht es bei den Überschriften der englischen Zeugnisse wie Kraut und Rüben durcheinander (Reference Letter, Testimony, Certificate...). Wir plädieren für eine einheitliche Namensfindung, um die englischen Zeugnisse nach deutschem Recht von den international üblichen "Reference Letters" bzw. "Letters of Recommendation" abzugrenzen. In der Zeugnisfabrik verwenden wir die Überschrift "Employment Reference" bzw. "Interim Employment Reference".
Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt es nach deutschem Recht, nach österreichischem Recht, nach schweizerischem Recht. Auch in BeNeLux ist es bekannt, aber darüber hinausgehend sind die deutsche Zeugnisphilosophie und Zeugnissprache und deren juristische Hintergründe nur wenig bekannt.
International üblich sind Empfehlungsschreiben (Reference Letter), die wir auf der Grundlage
Ihrer Angaben ebenfalls erstellen können, wenn es von Ihnen gewünscht wird.
Wenn im internationalen Bereich ein Arbeitszeugnis nach deutschem Recht in englischer Sprache vorgelegt wird, besteht die Möglichkeit, dass nicht richtig interpretiert wird – in Unkenntnis der
deutschen Zeugnissprache, Zeugnistechnik und Zeugnisphilosophie.
Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Sie am empfehlenswertesten ist. Sprechen Sie uns an!