Englisches Arbeitszeugnis

Deutsch formuliert, international verständlich

In einer zunehmend globalen Arbeitswelt ist Mobilität selbstverständlich geworden und damit wächst auch der Bedarf an Arbeitszeugnissen in englischer Sprache. Ob für internationale Bewerbungen, Auslandseinsätze oder global agierende Unternehmen: Ein professionell formuliertes Zeugnis in Englisch ist heute ein entscheidender Bestandteil moderner Karriereunterlagen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen diesen Service an, doch bevor Sie sich für die für ihre Situation passende Sprache entscheiden, lohnt sich ein genauer Blick auf einige rechtliche und sprachliche Besonderheiten.

Rechtliche Besonderheiten – zwischen deutschem Zeugnisrecht und internationaler Praxis

Ein Arbeitszeugnis nach deutschem Recht in englischer Sprache bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Der deutsche Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Arbeitszeugnis „klar und verständlich“ sein muss (§ 109 GewO). Doch ob eine englische Fassung diesen Anforderungen im Streitfall standhält, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Die Nachfrage nach englischsprachigen Zeugnissen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, eine logische Folge zunehmender Globalisierung und internationaler Karrierewege. Doch rechtlich bleibt der Grundsatz bestehen:

Das deutsche Zeugnis gilt als das rechtsverbindliche Original.

Unsere Empfehlung für rechtliche Sicherheit

Wir empfehlen, zwei korrespondierende Dokumente zu erstellen:
1. Ein deutsches Originalzeugnis nach deutschem Arbeitsrecht.
2. Eine englische Übersetzung mit dem Hinweis, dass im Zweifel der deutsche Text rechtsverbindlich ist..

In diesem Fall kann die englische Version beispielsweise die Unterüberschrift tragen: “English translation of the original German Employment Reference. In case of doubt, the German version shall prevail.”

Wenn ausschließlich ein englisches Zeugnis gewünscht ist, ohne deutsche Entsprechung, empfiehlt es sich, es deutlich als solches zu kennzeichnen, etwa mit der Formulierung:

Employment Reference according to German labor law.”

Diese Kennzeichnung schafft Transparenz und hilft, Missverständnisse über den rechtlichen Rahmen zu vermeiden.

Warum die Bezeichnung wichtig ist

Aktuell existiert im internationalen Sprachgebrauch eine Vielzahl von Überschriften von Reference Letter über Testimony bis Certificate.

Wir plädieren für eine klare Unterscheidung:

  • Employment Reference / Interim Employment Reference → Zeugnis nach deutschem Recht
  • Reference Letter / Letter of Recommendation → Empfehlungsschreiben ohne rechtliche Bindung

Diese Differenzierung schützt beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – vor Missverständnissen im internationalen Kontext.

Deutsches Zeugnisrecht ist einzigartig

Das qualifizierte Arbeitszeugnis, wie wir es im deutschsprachigen Raum kennen, ist ein juristisches Alleinstellungsmerkmal. Es existiert in dieser Form nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Außerhalb des DACH-Raums sind die meisten Arbeitgeber nicht mit der deutschen Zeugnisphilosophie, der Zeugnissprache, oder der dahinterstehenden Rechtsprechung vertraut.

Daher ist es wichtig, dass englischsprachige Zeugnisse nach deutschem Recht nicht mit internationalen Recommendation Letters verwechselt werden, denn diese sind oft freier formuliert und subjektiver im Ton.

Internationale Kommunikation braucht Übersetzung – nicht nur sprachlich

Wenn ein deutsches Arbeitszeugnis im Ausland vorgelegt wird, besteht immer das Risiko, dass es falsch interpretiert wird, nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis über Zeugnistechnik und Sprachcodierung.

Darum reicht eine reine Übersetzung oft nicht aus. Entscheidend ist, dass der Text nicht nur die Worte, sondern auch die Intention und Haltung des Originals transportiert.

Wir übersetzen keine Wörter, sondern berufliche Identität: die Art, wie jemand denkt, arbeitet und Verantwortung übernimmt.

Unser Service

Wir bieten verschiedene Optionen für internationale Zeugnisse an:

  • Erstellung eines Reference Letters in Deutsch und/oder Englisch
    – auf Basis international üblicher Standards und Formulierungen.
  • Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses
    parallel in Deutsch und Englisch.
    Die deutsche Fassung bleibt das rechtsverbindliche Dokument;
    im englischen Text wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
  • Übersetzung bestehender Zeugnisse oder Zwischenzeugnisse ins Englische.
    Dabei übertragen wir nicht nur den Wortlaut, sondern auch die Zwischentöne, Nuancen und Persönlichkeit, damit das englische Dokument dieselbe Wirkung entfaltet wie das Original.

Sprache verbindet, wenn sie verstanden wird

Ein englisches Arbeitszeugnis ist mehr als eine Übersetzung, es ist eine Übertragung von Werten, Wahrnehmung und Verantwortung in eine andere sprachlich-kulturelle Umgebung.

In der Zeugnisfabrik achten wir darauf, dass internationale Zeugnisse korrekt formuliert und auch verständlich, kulturell sensibel und glaubwürdig sind.

So bleibt das, was im deutschen Original gemeint ist, auch im Englischen sichtbar: Leistung mit Haltung.

Hinweis:

Unsere Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern spiegeln unsere praktische Erfahrung und berufliche Auffassung als Zeugnis-Ghostwriter wider. Für verbindliche juristische Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.