Englisches Zeugnis

Deutsches Zeugnis in englischer Sprache

Im Zuge der Globalisierung gestalten immer mehr Menschen ihre Lebens­planung auf inter­natio­naler Ebene. So wächst auch die Nachfrage nach deutschen Arbeits­zeugnissen in englischer Sprache.

Selbst­verständ­lich bieten wir Ihnen diesen Service an.
Lassen Sie uns vorher einige Aspekte erläutern.


Juristische Klarheit ist gefragt!

Arbeitszeugnisse nach deutschem Recht in englischer Sprache bewegen sich in einer gewissen Grauzone, was die Rechtsprechung angeht. Es gibt dazu derzeit mehr Fragen als juristisch geklärte Antworten. Aus unserer Sicht ist Pragmatismus gefragt, um auf einer rechtssicheren Seite zu bleiben.

 

Der Wunsch nach einem Zeugnis in Englisch oder sowohl in Deutsch als auch in Englisch hat in den letzten 15 Jahren rasant zugenommen - was ja angesichts der zunehmenden Globalisierung nicht verwundern sollte und ein völlig natürlicher und vorhersehbarer Umstand ist.

 

Unsere Empfehlung:
- Es wird ein korrespon­dierendes Zeugnis in deutscher Sprache geschrieben und im englisch­sprachi­gen Zeugnis darauf verwiesen (zB als Unterüberschrift), dass in Zweifels­fällen der deutsche Text rechts­verbindlich ist.

- Wenn nur ein Zeugnis in Englisch gewünscht ist, ohne korrepondierende deutsche Version, dann sollte darauf verwiesen werden (zB als Unterüberschrift), dass es sich bei dem Dokument um ein "Employment Reference according to German labor law" handelt.

- Derzeit geht es bei den Überschriften der englischen Zeugnisse wie Kraut und Rüben durcheinander (Reference Letter, Testimony, Certificate...). Wir plädieren für eine einheitliche Namensfindung, um die englischen Zeugnisse nach deutschem Recht von den international üblichen "Reference Letters" bzw. "Letters of Recommendation" abzugrenzen. In der Zeugnisfabrik verwenden wir die Überschrift "Employment Reference" bzw. "Interim Employment Reference".

Der Rechtsanspruch auf ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ist Alleinstellungsmerkmal des deutschen Sprachraums.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis gibt es nach deutschem Recht, nach öster­reichischem Recht, nach schweizerischem Recht. Auch in BeNeLux ist es bekannt, aber darüber ­hinaus­gehend sind die deutsche Zeugnis­philosophie und Zeugnis­sprache und deren juristische Hinter­gründe nur wenig bekannt.


International üblich sind Empfehlungs­schreiben (Reference Letter), die wir auf der Grundlage Ihrer Angaben ebenfalls erstellen können, wenn es von Ihnen gewünscht wird.

Wenn im inter­nationalen Bereich ein Arbeits­zeugnis nach deutschem Recht in englischer Sprache vorgelegt wird, besteht die Möglich­keit, dass nicht richtig interpretiert wird – in Unkenntnis der deutschen Zeugnis­sprache, Zeugnistechnik und Zeugnisphilosophie.

Jeder Fall liegt anders

Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Sie am empfehlenswertesten ist. Sprechen Sie uns an!

 

Unser Service

  • Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses parallel in Deutsch und Englisch. Das Zeugnis in deutscher Sprache ist rechtsgültig – darauf wird im englischen Text hingewiesen.
  • Übersetzung eines deutschen Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses ins Englische. Wir übersetzen nicht nur den Text, sondern auch das Kopfkino - die Bilder, die in und zwischen den Zeilen stehen.
  • Erstellung eines Reference Letters in Deutsch und/oder Englisch gemäß international üblicher Standards.