Noten im Arbeitszeugnis

Wie viele Noten werden gebraucht?

In der gängigen deutschen Zeugnisliteratur finden sich bis zu 6 Noten, welche das deutsche Schulsystem reflektieren: Von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend.
Die meisten Autoren beschränken sich bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen auf die Noten 1 bis 5 – und bislang (noch) recht wenige verzichten auch auf die Note 5 und belassen es bei der 4 als der schlechtesten Note im Arbeitszeugnis.

Wir schließen uns als Zeugnisschreibende dieser letztgenannten Gruppe an. Warum?

  • Wenn Mitarbeitende ein Zeugnis bekommen, in welchem sie durch 3er- und 4er-Bewertungen bereits als Malperformer identifiziert werden, ist eine differenzierende Bewertung der Unterdurchschnittlichkeit sinnfrei.
  • Unsere Zeugnisagentur – die Zeugnisfabrik – wertet die meisten Formulierungen der Note 5 als Verletzung des Wohlwollensgebotes. Nur "sprachlich wohlwollend klingend" ist definitiv NICHT wohlwollend. 
  • Solange mehr als die Hälfte bis zwei Drittel der Zeugnisse in Deutschland mindestens in Note 2 oder besser formuliert werden, brauchen wir darunter höchstens noch zwei weitere Noten. 

Wo liegt der Notendurchschnitt?

Uneinige Experten

Fragen Sie mehrere Experten: eine Juristin, einen Recruiter, eine Personalchefin, eine Führungskraft, den Betriebsrat, die Autoren eines Fachbuchs – Sie werden kein einheitliches Meinungsbild erhalten!
Fragen Sie zwei Experten – und Sie bekommen drei Antworten!

Die Arbeitsgerichte urteilen dazu folgendermaßen:

  1. Die Note 3 ist Durchschnitt.
    Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt sie als Durchschnittsnote im Arbeitszeugnis.
  2. Will die zu beurteilende Person besser bewertet werden, dann ist es mit juristisch belastbaren Fakten zu belegen.
  3. Will die Firma schlechter bewerten, muss jene das mit Fakten belegen.

Die Realität sieht anders aus:

Die Note 2 ist der gelebte Durchschnitt – mehr als die Hälfte, zwei Drittel, drei Viertel aller deutschen Arbeitszeugnisse sind in Note 2 oder besser formuliert. Es gibt verschiedene Untersuchungen dazu. Manche Quellen sprechen sogar von mehr als 85%...

...uns reicht schon die Aussage: "Mehr als die Hälfte der Zeugnisse" erklingen in Note 2 oder besser...

...wir müssen also hier zwischen der realen Rechtsprechung und der gelebten Realität ein Spagat machen.

Unsere Antwort als Zeugnisschreiber:

Wir stehen gerade bei den durchschnittlich und schlechter bewerteten Mitarbeitenden vor einer Herausforderung.

Hier kristallisiert sich dieser Widerspruch zwischen Rechtsprechung und Praxis am deutlichsten.


Wir orientieren uns näher an der Realität und erarbeiten in jedem Einzelfall die ebenso gerecht werdende wie wertschätzende Lösung.
Das gelingt bestmöglich, wenn die Führungskraft den Beurteilungsbogen sorgfältig ausfüllt.

 


„Wir orientieren uns nah an der Realität und erarbeiten in jedem Einzelfall die ebenso gerecht werdende wie wertschätzende Lösung.“


Die Noten im Zeugnis und deren Bedeutung

Gegenüberstellung der überlieferten Notenskala und der beobachteten heutigen Praxis anhand der allseits bekannten Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“.

Übersicht Notenskala

  Formulierung   Rechtsprechung   Heute gelebte Praxis
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit Note 1 (= sehr gut) Note 1 (Leistungsträger/in)
stets zu unserer vollen Zufriedenheit Note 2 (= gut) Note 2 (Gute/r Mitarbeiter/in)
stets zu unserer Zufriedenheit        oder
zu unserer vollen Zufriedenheit
Note 3 (= befriedigend, zufriedenstellend, juristische Durchschnittsnote) Note 3 (Unterdurchschnittlicher Mitarbeiter)
zu unserer Zufriedenheit Note 4 (= ausreichend) Note 4 (nicht zufriedenstellend, entspricht der früheren Note 5) = Malperformer **)
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit Note 5 (= mangelhaft, nicht zufrieden­stellend)
*)
(siehe oben "Note 4")

 *) Zeugnisformulierungen in Note 5 sind in der Zeugnisfabrik in den uns zur Einschätzung vorgelegten Zeugnissen seit mehr als zehn Jahren nur noch sehr selten beobachtet worden. Viele dieser Formulierungen werden von uns als unvereinbar mit dem Wohlwollensprinzip gewertet und kommen in der Zeugnisfabrik grundsätzlich nicht zur Anwendung.

**) Die Note 4 wird von uns im Regelfall durch die Zeugnistechnik "Lautes Schweigen" dargestellt. Die Note 4 wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausformuliert, nachdem wir ihn auf die Notwendigkeit des Vorliegens juristisch belastbarer Fakten hingewiesen haben.


Wann ist ein Zeugnis gut oder schlecht?

Und was sind die besten Zeugnisse?

Als erstes zählt immer der Gesamteindruck des Zeugnisses …
… bevor man es im Detail unter die Lupe nimmt!


Ein gutes Zeugnis sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Gesamteindruck muss stimmen.
  • Die zu beurteilende Person erkennt sich in dem Zeugnis wieder.
  • Das Zeugnis ist individuell geschrieben.
  • Der Bewertungsteil ist vollständig und alle Kriterien wurden berücksichtigt.
  • Die „zusammenfassende Beurteilung“ ist mindestens in Note 2 formuliert.
  • Das Zeugnis beinhaltet Hinweise auf besondere Erfolge, Leistungen, Fähigkeiten, Stärken etc.
  • Die Schlussformulierung – der Schlussakkord – ist vollständig und enthält sowohl eine fundierte Bedauernsformel (Endzeugnis) wie auch eine Dankes- und Zukunftswunschformel (Endzeugnis und Zwischenzeugnis).
  • Beim Lesen springt im Kopf der Lesenden ein Kopfkino an, welches die zu beurteilende Person vor dem geistigen Auge visualisiert.

Woran erkennt man ein schlechtes Zeugnis?

  • Ist der Gesamteindruck stimmig oder nicht?
  • Wimmelt es nur so von „stets“ und „jederzeit“ im Zeugnis?
  • Erkennt man die zu beurteilende Person und deren Tätigkeiten wieder oder nicht?
  • Wurden alle üblichen Beurteilungskriterien berücksichtigt? Fehlen welche?
  • Besteht der Bewertungsteil aus lauter aneinander gereihten Textbausteinen?
  • Beginnen die meisten Sätze mit dem Namen der zu beurteilenden Person oder mit dem entsprechenden Pronomen Er oder Sie?
  • Ist die „zusammenfassende Beurteilung“ schlechter als in Note 2 formuliert?
  • Fehlen Hinweise auf besondere Erfolge, Leistungen, Fähigkeiten, Stärken etc.?
  • Ist der Schlussakkord unvollständig? Fehlt (im Endzeugnis) zum Beispiel das Bedauern?
  • Wirkt die Schlussformulierung eher lapidar, farblos, holprig, oder stereotyp?
  • Sind Zeugniscodes erkennbar?
  • Beim Lesen springt ken Kopfkino an; es entstehen Eindrücke wie "0-8-15-Zeugnis", "mit Software erstellt", "KI-Geschwafel", oder ähnliche Gedanken.

Zeugnisse aus der Zeugnisfabrik haben folgende Charakteristika:

  • Der Gesamteindruck ist rund und schlüssig.
  • Beim Lesen lassen sich sowohl der Job als auch die Person visualisieren.
  • Die vorgegebenen Noten werden zeugnissprachlich umgesetzt.
  • Die Formulierungen sind individuell.
  • Besondere Leistungen, Erfolge, Fähigkeiten, Stärken etc. werden hervorgehoben.
  • Das Zeugnis ist vollständig, im Bewertungsteil wie auch im Schlussakkord.
  • Die Schlussformulierung ist wohlwollend, persönlich und wertschätzend.