...sind wichtig und unverzichtbar für die Erstellung eines wertschätzenden sowie aussagekräftigen, qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Wir möchten auf dieser Seite den 2. Punkt näher beleuchten – den Beurteilungsbogen.
Der Beurteilungsbogen hat viele Namen (Zeugnis-Checkliste, Bewertungstool, Zeugnisvorbereitung etc.) und ist ein ausführliches, standardisiertes Formblatt zur Mitarbeiterbeurteilung. Ziel ist es, der beurteilenden Führungskraft zu ermöglichen, die zu beurteilende Person anhand des Beurteilungsbogens möglichst objektiv, vergleichbar und transparent einzuschätzen, sodass sich ein weitgehend vollständiges Bild von der Tätigkeit, der Person, deren Leistung und Verhalten ergibt.
Der Beurteilungsbogen ist das entscheidende Bindeglied und Tool, mit dessen Hilfe das Bild der Persönlichkeit der zu beurteilenden Person von der Führungskraft zu uns Zeugnisschreibern transportiert wird.
Je ausgeklügelter der Beurteilungsbogen aufgebaut ist und je höher die Bereitschaft der Führungskraft ist, diesen Beurteilugsbogen "zu leben", umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass beim späteren Lesen im Recruiting-Bereich das von uns gewünschte Kopfkino anspringt.
Der spätere Zeugnisleser interessiert sich für eine übersichtliche – aus unternehmensstrategischer Sichtweise dargestellte – Auflistung der wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten des/der zu beurteilenden Mitarbeiters/Mitarbeiterin.
Stellen Sie sich die Fragen: „Was mache ich alles?“ und „Warum mache ich alles das, was ich da mache?“
Bitte bedenken Sie, dass die Stellenbeschreibungen, welche Sie in der firmeninternen Datenbank pflegen, oder welche Sie für Stellenanzeigen verwenden, für eine zeugnisgerechte und aussagekräftige Darstellung im Regelfall nur suboptimal geeignet sind.
Basierend auf unserer mehr als 23-jährigen Arbeit als Zeugnisagentur haben wir einen Beurteilungsbogen entwickelt, der eine individuelle
Zeugniserstellung gewährleistet. Aus den Angaben der Führungskraft gewinnen wir ein persönliches Profil, welches von uns in die entsprechenden zeugnissprachlichen Formulierungen umgesetzt
wird.
Der Gesamteindruck, den die Führungskraft von der zu beurteilenden Person hat, wird mit Hilfe ihrer individuell differenzierten und profilierenden Bewertung an uns weitergegeben. Wir sind so dazu
in der Lage, die Persönlichkeit des Mitarbeiters in seinem Job zu visualisieren.
Je ausführlicher und intensiver die beurteilende Führungskraft den Beurteilungsbogen ausfüllt, umso mehr Aussagekraft bekommt das Zeugnis und umso mehr lesenswerte Akzeptanz gewinnt es beim Kreis
der zukünftigen Lesenden.
1 = herausragend, sehr gut
2 = gut
3 = zufriedenstellend, befriedigend
4 = nicht zufriedenstellend (hat heute die Bedeutung der früheren Note 5 = mangelhaft)
Bitte die Gesamtbewertung ganz rechts und die zu dieser Bewertung korrespondierenden Eigenschaften in der mittleren Spalte ankreuzen – ACHTUNG – die ganz besonders charakterisierenden Eigenschaften.
1530 wurden „Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden“ eingeführt.
Ohne ein solches Attest bekamen Dienstboten keine neue Stelle mehr.
1846 gab es in Preußen ein so genanntes „Gesindedienstbuch“.
Bewertet wurden darin die Kriterien Fleiß, Treue, Gehorsam, Pünktlichkeit, sittliches Betragen und Ehrlichkeit, die auch heute noch als die „preußischen Tugenden“ bekannt sind.
Heute beurteilen wir die zu beurteilenden Personen in derem Job anhand folgender Kriterien:
Wie unser Beurteilungsbogen aufgebaut ist, sehen Sie anhand der abgebildeten Auszüge. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne unseren Beurteilungsbogen zur Verfügung – auch falls Sie eine Version in
englischer Sprache benötigen.
Dem Schlussakkord kommt eine besondere Bedeutung zu. Wie in einem Musikstück rundet er die Gesamtaussage ab. Unabhängig vom jeweiligen Trennungsszenario und der individuellen Bewertung der Führungskraft wird hier die Wertschätzung des Unternehmens gegenüber der zu beurteilenden Person zum Ausdruck gebracht. Damit der Schlussakkord wirklich harmonisch im Gesamtzusammenhang klingt, sollte er nicht zu weit vom übrigen Notenspiegel entfernt sein.
Zu empfehlen wäre hier ein Gleichklang bzw. ein leicht besserer Klang unter dem Aspekt der Rechtsprechung, dem/der Mitarbeiter/in ein wohlwollendes, berufsförderndes und zukunftssicherndes
Zeugnis auszustellen.
Eine Note 4 erscheint uns daher für den Schlussakkord grundsätzlich ausgeschlossen.